Die Eintragung von Cropouts bei der APHA ist jetzt so einfach wie nie
Seit 2012 ist eine Registrierung von Cropouts (Pferde mit Paint-Merkmalen, aber mit reiner Quarter Horse oder Vollblut Abstammung) bei der APHA möglich. Für diese Pferde galten jedoch strenge Farbbestimmungen, die eine Eintragung bei der APHA erheblich erschwerten. Dies ist jetzt Vergangenheit. Dank einer neuen Regeländerung ist die Eintragung von Cropouts ins „Regular Registry“ der APHA sehr viel einfacher geworden. Cropout Paints unterliegen jetzt den gleichen Farbbestimmungen wie Pferde mit einem Paint-Elternteil. Mit dieser Änderung erhofft man sich bei der APHA, dass eine bedeutend größere Anzahl von Pferden als bisher eintragungsberechtigt ist. Regel RG-070 wurde auf der APHA Convention 2015 beschlossen und ist seit März 2015 in Kraft.
Folgende Grundvoraussetzung an Paint-Merkmalen muss für eine Eintragung ins „Regular Registry“ der APHA gegeben sein, ungeachtet der Abstammung Paint, Quarter oder Vollblut: entweder 1.: ein natürliches Paint-Merkmal am Bein (weißes Abzeichen), das mindestens 5,08 cm (2 Inches) über das Knie oder das Sprunggelenk hinausgehen muss (hochweißes Bein) oder 2.: bei einem Abzeichen am Kopf, muss dieses Abzeichen über eine imaginär gezogene Linie von unterhalb des Ohrs über den äußeren Augenwinkel bis zur Maulspalte und unter das Kinn hinausgehen (Laterne).
Gleichzeitig mit dieser neuen Regelung wurden auch die Gebühren für die Eintragung eines Cropouts gesenkt:
Aktuell gelten folgende Gebühren:
- 0-90 Tage nach der Geburt oder bis 30. Juni im Geburtsjahr: $ 85 (für APHA-Mitglieder)
- 1. Juli bis 30. September des Geburtsjahrs: $ 95 (für APHA-Mitglieder)
- 1. Oktober – 31. Dezember des Geburtsjahres: $ 110 (für APHA-Mitglieder)
- Jährling und älter: $ 165 (für APHA-Mitglieder)
(Alle Gebühren (auch für Nichtmitglieder) sind im offiziellen Regelbuch der APHA 2015 aufgeführt)
Die Registrierung eines Cropouts ist sehr einfach. Einfach Formular ausdrucken : registration application online bei apha.com/forms/registration-forms und das Formular zusammen mit den notwendigen Fotos und den Gebühren sowie einer Kopie des AQHA oder Jockey Club Abstammungspapiers an die APHA schicken. Und für Fragen und weitere Hilfe stehen die Mitarbeiter der APHA unter der Telefon-Nr. 001-817-222-6423 gerne zur Verfügung.
Übersetzt und bearbeitet von Stephanie Keil
Der ausführliche Originalartikel von Jessica Hein ist in der März Ausgabe des Paint Horse Journals veröffentlicht oder auch siehe www.apha.com
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