Rückblick 2017


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17.07.2017

Die Stuten- und Fohlenschau beginnt: Was muss ich beachten? Wie läuft die Schau ab?

Endlich ist es soweit! Die Zuchtschau-Saison hat begonnen. Potentielle Zuchtstuten werden zur Eintragung in das Zuchtbuch vorgestellt und die stolzen Fohlenbesitzer möchten ihre Youngsters und zum ersten Mal der Öffentlichkeit zeigen. Wie aber läuft eine Fohlenschau und Stutenschau eigentlich ab?

Was muss ich als Vorsteller beachten, wie präsentiere ich mein Fohlen und Stute optimal und welche Formalitäten hinsichtlich der Anmeldung sind zu berücksichtigen? Tipps zur optimalen Vorstellung und ein Wegweiser durch den Formalitätendschungel der Anmeldung und Equidenpassbeantragung.

Die allgemeine Vorbereitung

Das Führen und Aufstellender Stute und des Fohlens auf der Fohlenschau nimmt einen hohen Stellenwert ein, da nur eine gut vorbereitete Stute und ein williges Fohlen, das mit dem Halfter vertraut ist und keinen Stress hat, sich optimal in Aufstellung und Bewegung präsentieren kann. Deshalb sollte ein Fohlen möglichst früh an ein Halfter gewöhnt werden, so dass man es gut führen und anbinden kann. Je früher man mit kleinen Gewöhnungsübungen anfängt, desto selbstverständlicher werden sie vom Fohlen angenommen und auch der Umgang mit dem erwachsenen Pferd ist später umso einfacher. Beim regelmäßigen Gang zur Weide, kann das Führen von Stute und Fohlen auch geübt werden. Das Fohlen sollte sich neben der Mutterstute gut und anständig führen lassen. Besonders wichtig ist auch das willige Traben des Fohlens am Halfter. Die Führsituation, so wie es auf der Fohlenschau auf der Dreiecksbahn verlangt wird, sollte zu Hause mehrmals vor der Schau geübt werden, damit das Fohlen daran gewöhnt ist, denn in ungewohnter Umgebung klappt nicht immer alles sofort und hundertprozentig. Auch das Aufstellen sollte in vertrauter Umgebung zuerst geprobt werden. Das Fohlen muss lernen ein paar Minuten geduldig zu verharren. Das auf der Schau nicht immer alles so planmäßig verlaufen kann wie in gewohnter Umgebung, ist verständlich. Die Richter werden dann Anweisungen und Hilfestellungen geben, was zu tun ist, um das Fohlen bestmöglich bewerten zu können.

Ebenso wichtig ist, das Verladen von Stute und Fohlen zu üben. Man sollte es nicht anlässlich einer Fohlenschau zum ersten Mal machen, dann steht man unter Zeitdruck und für das sichere Verladen braucht man Geduld.

Die Vorstellung der Pferde und die Beurteilung durch die Richter

Die Stutenschau und die Fohlenschau laufen getrennt hintereinander ab, meistens aber an einem gemeinsamen Termin und Tag. Die Beurteilung der Stute und des Fohlens findet auf der sogenannten Dreiecksbahn statt. Stute oder Fohlen mit Mutterstute werden an der Hand in die Bahn geführt und hinter einer Stange mit geschlossenen Beinen (Vorder- und Hinterbeine jeweils parallel) seitlich zur Richterkommission mit Blickrichtung nach Links aufgestellt. Die Kommission vergibt bei der Beurteilung des Fohlens und der potentiellen Zuchtstute Noten von 1 (sehr schlecht) bis 10 (ausgezeichnet). Die Bewertung erfolgt in ganzen, halben und viertel Noten und erfolgt auf Grundlage der Vorführung auf der Dreiecksbahn. Die einzelnen Bewertungskriterien sind Typ, Gebäude, Gangkorrektheit, Gangqualität, Gesamteindruck und bei Stuten kommt das Bewertungsmerkmal Hufe/Gliedmaße hinzu. Aus dem arithmetischen Mittel der einzelnen Erfassungsmerkmale ergibt sich dann die Gesamt- bzw. Endnote. Ab der Gesamtwertnote 7,50 erhält das Fohlen dann das Prädikat Prämienfohlen. Stuten werden ab der Wertnote 7,30 in das Stutbuch I eingetragen und erhalten ab einer Wertnote 7,50 das Prädikat Prämienstute.

Das Fohlen und auf der Stutenschau die Stute werden zu allererst von den Richtern im Typ, Gebäude und Gliedmaßenstellung begutachtet. Die Richter laufen einmal um das Pferd herum. Nach Besichtigung durch die Richter erfolgt die Beurteilung der Gangkorrektheit durch Vorstellung an der Hand im Schritt entlang der Stangen (im Dreieck gelegt) im Uhrzeigersinn. Danach wird das Pferd entlang der Dreiecksbahn im Trab vorgestellt. Eine Wiederholung der Vorstellung im Schritt oder Trab kann vom Zuchtrichter verlangt werden. (Dies bedeutet aber nichts Nachteiliges). Um die Gangqualität beurteilen zu können und damit sich das Fohlen optimal zeigen kann, wird das Fohlen im Freilauf bewertet. Die Mutter kann ebenfalls freilaufen. Im Anschluss wird das Fohlen noch einmal vor den Richtern mit Blickrichtung nach Rechts aufgestellt. Wenn alle gemeldeten Fohlen gezeigt wurden, werden diese gemeinsam in den Ring gebeten. Stute und Fohlen werden auch hier wieder am Halfter im Schritt geführt. Auf dem Schlussring wird dann das Ranking vorgenommen. Die Stutenschau läuft nach denselben Kriterien ab.

Die Aufmachung

Die Pferde sollten sauber geputzt sein und ein ordnungsgemäßer Ernährungszustand wird vorausgesetzt. Die Hufe der vorzustellenden Pferde müssen sauber gepflegt, dürfen jedoch nicht geschwärzt sein. Die Mähne darf eingeflochten werden, ist jedoch keine Voraussetzung. Kötenbehang und Barthaare dürfen gekürzt werden – aber auf keinen Fall die Tasthaare!!!
Showhalfter sind keine Pflicht, ein ordentliches sauberes Halfter ist wünschenswert. Jedoch sollte das Fohlen zum Vorführen ein gut passendes Halfter tragen, denn zu große oder nicht gut verschnallte Halfter können das Fohlen stören, so das die optimale Vorstellung nicht gewährleistet ist. Die Stute kann ein Halfter oder ein Showhalfter tragen.

Zur Vorstellung haben sich optimalerweise zwei Personen bewährt, einer führt die Stute und der andere das Fohlen. Auch für die Vorsteller wünscht man sich, aus Respekt zu den Richtern und Zuschauern, saubere und ordentliche Kleidung. Hier haben sich eine dunkle oder beige Hose, Polo Shirt, Bluse, Hemd, Slinky, Jacket oder Blazer, Stiefel und ein Hut bewärt.

Teilnahmebedingungen

Folgende Unterlagen/Bedingungen müssen vor Beginn der Zuchtschau vorliegen/erfüllt sein:
•Mitgliedschaft im PHCG
•Kopie des Certificate of Registration (Original-Papier des Pferdes aus Amerika)
•Sollte das Certificate of Registration beim Fohlen noch nicht vorliegen, so ist zumindest eine Kopie der Registration Application (ausgefüllte Zuchtbescheinigung) vorzulegen
•Equidenpass mit Impfnachweis der Stute
•Ausgefüllter Equidenpassantrag, sofern noch kein Equidenpass beantragt wurde bzw. vorliegt
•Fohlen müssen bereits vor der Fohlenschau gechipt worden sein. Der Transponder kann direkt nach der Geburt im Service- und Zuchtbüro bestellt werden
•Bestätigung des Tierarztes, dass das Fohlen beim Chippen bei Fuß der Mutter identifiziert wurde
•Die Anmeldung erfolgt mit dem aktuellen Nennformular direkt beim Veranstalter und in CC an Angelika.Hellberg@PHCG.de
•Die Gebühren werden per Lastschrift eingezogen
•Die Stuten, die zur Stutenschau gemeldet sind müssen ein DNA Profil zur Nennung beilegen.
•Die Stuten, die zur Stutenschau gemeldet sind, müssen einen negativen PSSM-Typ 1-Test zum Nennformular beilegen. Ansonsten kann die Nennung nicht berücksichtigt werden.

Liegen die oben genannten, erforderlichen Unterlagen vor dem Start nicht vor bzw. sind die erforderlichen Bedingungen nicht erfüllt, kann der Teilnehmer nicht zur PHCG Zuchtschau zugelassen werden.

Text: A. Hellberg und M. Sc. agr. S. Schnieders

Wichtige Informationen zum Ausfüllen des neuen Equidenpassformulars

1. Die Elterntiere müssen im Zuchtbuch des PHCG eingetragen sein. Ohne Vorstellung der Elterntiere auf einer Zuchtschau ist die Eintragung nur Stut- oder Hengstbuch III oder im Anhang möglich. Für QH und TB, die schon bei den jeweiligen Zuchtverbänden geführt werden, benötigt der PHCG eine Bestätigung der Eintragung. Bei Übernahme der Eintragung aus anderen Zuchtverbänden müssen die jeweiligen Eintragungsbedingungen (s. ZBO) erfüllt werden.

2. Registriernummer des Pferdehalters bitte auf Seite 3 eintragen. Die Registriernummer ist die Nummer, mit der der Pferdehalter (Stallbesitzer) in seinem Bundesland bei der zuständigen Stelle registriert ist (www.hi-tier.de/ads-adress.html).

3. Die Registriernummer des Tierarztes, welche den Tierarzt als Kennzeichnungsberechtigten (Transponder-Setzer) ausweist, muss deutlich vermerkt sein.

4. Unterschriften vom Antragsteller und Halter sowie Unterschriften und Stempel vom Tierarzt auf Seite 3 und 4 des Equidenpassantrag-Musterungsprotokolls eintragen.

5. Den Barcode-Aufkleber des gesetzten Transponders auf das Diagramm kleben.

6. Den Schlachtstatus auf dem Equidenpassantrag-Musterungsprotokoll auf Seite 3 ankreuzen und durch die Unterschriften auf Seite 4 bestätigen.

7. Die Deckbescheinigung und Abfohlmeldung muss dem PHCG ausgefüllt vorliegen.

8. Kopie des Originalpapiers (Certificate of Registration der APHA) muss gut leserlich mitgesendet werden. Ansonsten kann der Equidenpassantrag nicht bearbeitet werden.

Text von der PHCG Homepage



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